Kärnten: Umstiegsprämie für neue Biobetriebe
Agrarlandesrat Dr. Wolfgang Waldner initiiert eine Abgeltung für Biobetriebe, die innerhalb der
laufenden EU-Förderperiode aufgrund des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums im ÖPUL keinen
Anspruch auf die Bioprämie geltend machen können. Die Antragstellung erfolgt in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer.
Ziel der Förderaktion ist, dass Landwirte auf den Biolandbau umsteigen. Anträge können bis 1. August 2013 bei den LK-Außenstellen eingereicht werden. © DI Gerlinde Leitner |
Ziel der Förderaktion ist, dass Landwirte auf den Biolandbau umsteigen. Anträge können bis 1. August 2013 bei den LK-Außenstellen eingereicht werden. © DI Gerlinde Leitner  |
Die biologische Wirtschaftsweise verfolgt zahlreiche Ziele, welche als öffentliche Leistungen im Rahmen des Österreichischen Programms zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) gefördert werden. Die Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) für das ÖPUL sieht einen mindestens 5-jährigen Verpflichtungszeitraum für die Teilnahme an der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ vor. Dies bedeutet, dass der Umstieg auf die biologische Wirtschaftsweise für Landwirte nur bis spätestens 2009 auch im Rahmen der laufenden Programmperiode bis einschließlich 2013 förderbar war.
Angesichts der vorteilhaften Wirkungen der biologischen Landwirtschaft für die Öffentlichkeit, aber auch im Hinblick auf die anhaltenden Zuwächse beim Absatz biologischer Lebensmittel soll der Umstieg auf den biologischen Landbau für die Bauern weiterhin auch wirtschaftlich attraktiv sein. Neben einem gesicherten Absatz sind aber vor allem attraktive Leistungsabgeltungen ein Hauptgrund für die Entscheidung, auf die biologische Landwirtschaft umzustellen.
Zielsetzung
Ziel dieser Förderaktion ist die Schaffung eines Anreizes für bereits am ÖPUL teilnehmende landwirtschaftliche Betriebe, auch außerhalb des 5-jährigen Verpflichtungszeitraums auf die biologische Bewirtschaftungsweise umzustellen. Das Land Kärnten fördert die Differenz zwischen der Prämie der bisher beantragten ÖPUL-Maßnahmen auf die Prämie der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ für das Antragsjahr 2013.
Fördergegenstand
Der Förderwerber beantragt mittels des vorliegenden Förderantrags in der Außenstelle der Landwirtschaftskammer die Gewährung der "Umstiegsprämie des Landes für Biobetriebe“. Das Land Kärnten fördert die Differenz zwischen der Prämie der bisher beantragten ÖPUL-Maßnahmen auf die Prämie der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ für das Antragsjahr 2013, ausgenommen der nicht kombinierbaren Maßnahmen WF-Flächen, Alpung und Behirtung. Eine Aufrechnung kombinierbarer Maßnahmen auf die Bioförderung ist nicht möglich
Förderwerber
Als Förderwerber gelten Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe in Kärnten, die am ÖPUL 2007 teilnehmen und im Jahr 2013 über ein gültiges Biozertifikat beziehungsweise einen gültigen Kontrollvertrag verfügen, deren gesamter Betrieb aber aufgrund des 5-jährigen Verpflichtungszeitraums von der Gewährung der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ ausgeschlossen ist. Bloße Flächenzuwächse (zum Beispiel durch Zupachtung oder Zukauf) an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ teilnehmender Betriebe sind aus dieser Maßnahme nicht förderbar.
Voraussetzungen
- Teilnahme am ÖPUL im Jahre 2013 (Vorlage des ÖPUL-Mantelantrags Seite 1 und 2 sowie der Flächennutzungsliste; Auszug aus der Rinderdatenbank, Auszahlungsanordnung 2012)
- Vorlage des von einer anerkannten Kontrollstelle ausgestellten Biozertifikates 2012 oder des Kontrollvertrags für 2012 oder 2013
- Unterfertigung des Formulars des Landes Kärnten "Umstiegsprämie des Landes für Biobetriebe“
Förderabwicklung
Förderwerber übermitteln das Formular des Landes Kärnten "Umstiegsprämie des Landes für Biobetriebe“ bis spätestens 01.08.2013 an die zuständige Außenstelle der Landwirtschaftskammer. Die Außenstelle der Landwirtschaftskammer vereinbart einen Termin zur Antragstellung mit dem Förderwerber und überprüft das im Jahr 2013 gültige Biozertifikat beziehungsweise den gültigen Kontrollvertrag und ermittelt aus den beigebrachten Unterlagen die Differenz der Prämie der beantragten ÖPUL-Maßnahmen und der fiktiven Prämie für die Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“. Die Landwirtschaftskammer übermittelt dem Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 (Kompetenzzentrum Land- und Forstwirtschaft):
- das vom Förderwerber unterfertigte Formular des Landes Kärnten „Umstiegsprämie des Landes für Biobetriebe“ (abrufbar auf www.landwirtschaft.ktn.gv.at);
- eine Kopie des von einer anerkannten Kontrollstelle ausgestellten gültigen Biozertifikats bzw. den gültigen Kontrollvertrag;
- eine Kopie des ÖPUL-Mantelantrags (Seiten 1 und 2 und Flächennutzungsliste), Auszug aus der Rinderdatenbank und Auszahlungsanordnung 2012;
- einen Ausdruck der Kalkulation für die Höhe der "Umstiegsprämie des Landes für Biobetriebe“.
Die Förderstelle prüft die Plausibilität der eingelangten Förderansuchen und überweist die Förderung auf das angegebene Konto des Förderwerbers. Ein Merkblatt sowie das Formular des Landes Kärnten "Umstiegsprämie des Landes für Biobetriebe“ ist im Internet unter
www. landwirtschaft.ktn.gv.at unter der Rubrik "News“ abrufbar.
Förderstelle
- Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 (Kompetenzzentrum Land- und Forstwirtschaft), Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, E-Mail: abt10.post@ktn.gv.at
- Ansprechpartner: Mag. Michael Eichhübl, Telefon (050) 536-11 0 08, oder Biozentrum Kärnten, Telefon (0 46 3) 58 50-54 00
13.05.2013
Autor:Mag. Michael Eichhübl, Abt. 10 (Kompetenzzentrum Land- und Forstwirtschaft)