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Bioeinführungskurs auch bei Hofübernahme nötig

Bei der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" muss eine schriftliche Bestätigung über den Besuch eines entsprechenden Bioeinführungskurses am Betrieb aufbewahrt werden.
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Die Förderrichtlinie zur biologischen Wirtschaftsweise schreibt den Besuch eines einschlägigen Lehrgangs bis zum 31.05. des ersten Verpflichtungsjahres vor. Dieser ist durch den Bewirtschafter oder eine dauerhaft während des Verpflichtungszeitraumes maßgebend in die Bewirtschaftung eingebundene und auf dem Betrieb tätige Person zu absolvieren. Laut Erlass des Lebensministeriums vom 17.06.2008 darf der Kursbesuch jedenfalls nicht vor mehr als fünf Jahren vor dem Einstieg in die Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" erfolgt sein. Diese Richtlinie sollte vor allem immer dann mitgedacht werden, wenn ein neuer Kontrollvertrag abgeschlossen wird (bei Umstellung auf Bio, aber auch bei einem Betriebsleiterwechsel, z. B. Hofübergabe!).

Hofübergabe am Biobetrieb

Bei einem Betriebsleiterwechsel wird ein neuer Kontrollvertrag unterzeichnet. Dabei kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Kursbesuch des Vorbewirtschafters (z. B. Vater, Mutter, Ehegatte) dann noch Gültigkeit hat, auch wenn diese Person noch weiterhin maßgebend in die Bewirtschaftung mit eingebunden ist. Denn liegt zum Zeitpunkt der Hofübergabe der Kursbesuch der Vorbewirtschafter oder der maßgeblich mitarbeitenden Person mehr als fünf Jahre zurück, muss jedenfalls ein neuer Kurs besucht werden. Grundsätzlich besteht die Empfehlung, dass immer der aktuelle Bewirtschafter einen Kurs absolviert haben sollte.

Ersatz zum Lehrgangsbesuch

Als Ersatz für den vorgeschriebenen Kurs wird der Abschluss einer landwirtschaftlichen Lehranstalt mit dem Schwerpunkt "Biologische Wirtschaftsweise" oder ein entsprechendes Studium anerkannt (durch Stundentafel oder Zeugnis bzw. Bestätigung belegt).
 
Im Fall eines Schul- oder Universitätsbesuches muss ein Zeugnis mit einer positiven Benotung des Faches "Biologische Landwirtschaft" vorliegen. Dieses ersetzt zeitlich uneingeschränkt auch bei einem erst später vorgenommenen Einstieg in Bio oder bei zukünftiger Hofübernahme den vorgeschriebenen Kursbesuch. Unbefristet anerkannt wird auch der Besuch eines Biolehrgangs von mindestens 40 Stunden Unterricht und mindestens 10 Stunden Exkursion, der schriftlich nachgewiesen werden kann.

Die Verpflichtung zum Lehrgangsbesuch entfällt immer dann, wenn der aktuelle Bewirtschafter bereits vor dem 01.01.2006 einen Kontrollvertrag abgeschlossen hat.
22.12.2011
Autor:Dipl.-Ing. Johanna Grojer, Biozentrum Kärnten
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