Haltefristen weiblicher Rinder
Beantragte weibliche Rinder für die Mutterkuhprämie, Milchkuhprämie und Mutterkuhprämie für Kalbinnen müssen mindestens sechs Monate lang ab dem Tag nach der Prämienbeantragung am Betrieb gehalten werden.
Die Haltefrist beginnt am Tag nach der Antragstellung, d. h. nach dem jeweiligen Stichtag (01.01., 16.03., 10.04.). Gemischte Betriebe mit Milch- und Mutterkühen am Betrieb müssen beachten, dass die Anzahl der rechnerischen Milchkühe vom 01.01. jedenfalls bis zum Ende der Haltefrist des letzten Antrags zusätzlich zu halten ist.
Die Haltefrist beginnt am Tag nach der Antragstellung, d. h. nach dem jeweiligen Stichtag (01.01., 16.03., 10.04.). Gemischte Betriebe mit Milch- und Mutterkühen am Betrieb müssen beachten, dass die Anzahl der rechnerischen Milchkühe vom 01.01. jedenfalls bis zum Ende der Haltefrist des letzten Antrags zusätzlich zu halten ist.