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Kontrolle bei Saat von Kürbis und Mais

Dem Witterungsverlauf folgend ist Mitte April mit dem Anbau von Mais in Kärnten begonnen worden.
Mit der Kärntner Sägeräte-Verordnung sollen Risiken für die Bienen möglichst vermieden werden. © Peter Bast/pixelio.de
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Mit der Kärntner Sägeräte-Verordnung sollen Risiken für die Bienen möglichst vermieden werden. © Peter Bast/pixelio.de
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Mit der Kärntner Sägeräte-Verordnung sollen Risiken für die Bienen möglichst vermieden werden. © Peter Bast/pixelio.de
Mit der Kärntner Sägeräte-Verordnung sollen Risiken für die Bienen möglichst vermieden werden. © Peter Bast/pixelio.de
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Zur Vorbeugung gegen das Auftreten beziehungsweise die Ausbreitung von Schadorganismen, insbesondere im Zuge der Bekämpfung des Maiswurzelbohrers, wird gebeiztes Saatgut verwendet.

Im Falle einer Verwendung von insektizid-gebeiztem Mais- und Kürbissaatgut sind entsprechende Vorschriften einzuhalten, diese werden von der Landesregierung kontrolliert.

Kärntner Sägeräte-Verordnung

Der sichere Umgang mit gebeiztem Saatgut ist im Zusammenhang mit Bienenschäden eine große Herausforderung beim Anbau von Mais. Die Verordnung der Landesregierung über das Verfahren bei der Handhabung und Aussaat von insektizid-gebeiztem Ölkürbis- und Maissaatgut (Kärntner Sägeräte-Verordnung), LGBl. 30/2012, ist mit 12.04.2012 in Kraft getreten.
Pneumatisches Sägerät mit staubabdriftmindernder Technik
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Pneumatisches Sägerät mit staubabdriftmindernder Technik
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Pneumatisches Sägerät mit staubabdriftmindernder Technik
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Kontamination verhindern

Darin geregelt wurden die Bestimmungen für die ordnungsgemäße Aussaat von insektizid-gebeiztem Saatgut mit pneumatischen Sägeräten sowie die Vorschriften für die Handhabung der Saatgutsäcke, das Befüllen der Säbehälter und die Arbeitsweise bei der Aussaat unter Beachtung der Windverhältnisse, um die Beeinträchtigung möglichst gering zu halten. Von den Auflagen betroffen sind sowohl die neonicotinoiden Beizen Poncho, Cruiser 350 FS und Gaucho 600 FS als auch der mit Mesurol FS 500 gebeizte Mais.

Ziel dieser Verordnung ist die Vermeidung bzw. Minimierung von möglichen Risiken für Insektenarten, die nicht als Schadorganismen gelten, durch die Verhinderung einer Kontamination von Pflanzbeständen mit Beizmittelstaub im Sinne eines integrierten Pflanzenschutzes. Das Ziel der vorliegenden Verordnung ist die Vermeidung von möglichen Risiken für Insektenarten (insbesondere Bienen).

Wie bereits im Vorjahr werden diese Bestimmungen auch heuer wieder in der Zeit des Maisanbaues vor Ort kontrolliert. Die Kontrollen, die von Mitarbeitern der Abteilung 10 des Amtes der Kärntner Landesregierung durchgeführt werden, erfolgen ohne Ankündigung und sind auf das gesamte Landesgebiet verteilt.
25.04.2013
Autor:Dipl.-Ing. Dieter Petutschnig, Kärntner Landesregierung
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