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Tierschutz: Nun Toleranzen in Ställen

Seit 2005 gibt es im Tierschutzgesetz neue Vorgaben zur Größe des Standplatzes sowie zur Breite von Liegeboxen und anderen baulichen Anforderungen in Ställen. Vielen Bauern mit älteren Stallgebäuden drohten teure Umbaumaßnahmen. Nun wurden 10-Prozent-Toleranzen beschlossen.
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Die Bauernvertreter liefen gegen die engen Vorgaben des Tierschutzgesetzes im baulichen Bereich jahrelang unter dem Begriff Zentimetertierschutz Sturm. Von den Nulltoleranzen betroffen waren vor allem die Rinder-, die Schweine- und die Pferdehaltung. Weil für Rinderställe die Übergangsfristen mit Jahresende 2011 enden, stellte sich für viele kleinere Betriebe angesichts der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit die Frage: Umbau oder Aufgabe der Rinderhaltung.
 
Mitte Juli wurde eine von den bäuerlichen Interessenvertretern geforderte Toleranzregelung mit der Novelle der 1. Tierhalteverordnung endlich beschlossen.

Toleranzregel unter Vorgaben

Diese bringt eine Toleranzgrenze von bis zu 10 Prozent auf die im Tierschutzrecht geregelten baulichen Anforderungen von Stallgebäuden, die vor 2005 errichtet wurden unter bestimmten Voraussetzungen. "Besonders in der Rinderhaltung wird einigen zehntausend Betrieben ein teurer Umbau erspart werden. Bei der Anwendung der Toleranzregel darf das Wohlbefinden der Tiere nicht eingeschränkt werden und der bauliche Anpassungsbedarf müsste unverhältnismäßig sein", sagt dazu Landwirtschaftsminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. Die Toleranzregel sei eine Erleichterung für die Bauern. Berlakovich geht es darum, "dass die Bauern nicht wegen ein paar Zentimeter ihren Stall umbauen müssen und damit finanziell unverhältnismäßig belastet werden".

Kärnten stark betroffen

Auch Agrarlandesrat Dr. Josef Martinz zeigt sich erleichtert. Technische Kontrollen hätten ergeben, dass in Kärnten 80 Prozent der viehhaltenden Betriebe ohne zusätzliche Investitionen die strengen Zentimetertierschutzregeln nicht erfüllen können. Die Landesagrarreferenten haben deshalb in ihren Sitzungen mehrmals Toleranzen von Gesundheitsminister Alois Stöger eingefordert.
 
Auch wenn die nunmehrige Regelung nicht dem entspricht, was die LK Kärnten gefordert hat, so ist zumindest klargestellt, dass Bauern nicht wegen ein paar Millimeter fehlender Liegeboxenfläche kriminalisiert werden können.

Die wichtigsten Punkte

Laut Landwirtschaftsministerium sind folgende Punkte wichtig:
  • Die 10-%-Toleranzregel gilt nur für Gebäude, die vor 2005 errichtet wurden.
  • Zur Inanspruchnahme der Regelung ist eine einfache Meldung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.
  • Die Meldung kommt keiner Selbstanzeige gleich, da die geringfügige Abweichung gesetzlich festgelegt ist.
  • Sonstige Tierschutzbestimmungen müssen eingehalten und das Wohlbefinden der Tiere sichergestellt sein.
  • Ohne Meldung innerhalb der großzügigen Meldefrist erlischt der Anspruch auf die Toleranzregel (für viele rinderhaltende Betriebe, die mit Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes 1. Jänner 2005 die geltenden Länderbestimmungen oder Anforderungen der 15a-Vereinbarung nicht in allen Punkten erfüllt haben, endet die Meldefrist spätestens mit 31. Dezember 2011).
  • Die Toleranz gilt nicht für Umbauten oder Neubauten.
  • Die Toleranzregel gilt nur für nationale Vorschriften nicht jedoch für EU-Vorschriften.
15.07.2010
Autor:Dipl.-Ing. Rudolf Fritzer, LK Kärnten
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