Die Bauernvertreter liefen gegen die engen Vorgaben des Tierschutzgesetzes im baulichen Bereich jahrelang unter dem Begriff Zentimetertierschutz Sturm. Von den Nulltoleranzen betroffen waren vor allem die Rinder-, die Schweine- und die Pferdehaltung. Weil für Rinderställe die Übergangsfristen mit Jahresende 2011 enden, stellte sich für viele kleinere Betriebe angesichts der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit die Frage: Umbau oder Aufgabe der Rinderhaltung.
Mitte Juli wurde eine von den bäuerlichen Interessenvertretern geforderte Toleranzregelung mit der Novelle der 1. Tierhalteverordnung endlich beschlossen.
Mitte Juli wurde eine von den bäuerlichen Interessenvertretern geforderte Toleranzregelung mit der Novelle der 1. Tierhalteverordnung endlich beschlossen.
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