AMA-Bescheide und Mitteilungen überprüfen
Am 21. Dezember hat die AMA die Auszahlungen für das Antragsjahr 2023 durchgeführt. Die Direktzahlungen (DIZA) wurden zu 100%, die Ausgleichszulage (AZ) und das österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) zu 75% ausbezahlt. Weiters wurden bei diesem Termin auch etwaige Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt sowie der Stromkostenzuschuss Stufe 2 und die Soforthilfemaßnahme für Erzeuger in den Agrarsektoren 2023 - Puten, Ackerflächen und Almweideflächen - ausbezahlt.
Der Agrarmarketingbeitrag wird ab dem Jahr 2023 über den Mehrfachantrag (MFA) abgewickelt und wurde, sofern möglich, mit der erfolgten Auszahlung gegengerechnet.
Der Agrarmarketingbeitrag wird ab dem Jahr 2023 über den Mehrfachantrag (MFA) abgewickelt und wurde, sofern möglich, mit der erfolgten Auszahlung gegengerechnet.
Die Zustellung der zugehörigen Bescheide und Mitteilungen erfolgte nun am 10. Jänner postalisch oder elektronisch über "Mein Postkorb" des Unternehmensserviceportals, sofern man dafür angemeldet ist. Die Dokumente stehen zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen auch unter www.eama.at im eArchiv zur Verfügung. Für den Einstieg ins eAMA ist ein PIN-Code oder die ID Austria Handysignatur erforderlich.
Höhe der Direktzahlungen 2023
Der Prämienbetrag je Hektar bzw. je RGVE für Fördermaßnahmen der Direktzahlungen wird auf Basis der beantragten förderfähigen Flächen bzw. Tiere jährlich neu festgelegt. Die für das Antragsjahr 2023 geltenden Beträge sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
Tabelle Prämiensätze
Interventionen: | Prämienbetrag |
Basiszahlung für Heimgutflächen: | 208,57 Euro/ha |
Basiszahlung für Almweideflächen | 37,94 Euro/haZ |
ahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte: | 67,40 Euro/ha |
Umverteilungszahlung bis 20,00 ha | 44,76 Euro/ha |
Umverteilungszahlung 20,01 ha - 40,00 ha | 22,38 Euro/ha |
Almauftriebsprämie für Kühe | 97,56 Euro/RGVE |
Almauftriebsprämie für Rinder (ausgen. Kühe) | 48,78 Euro/RGVE |
Almauftriebsprämie für Mutterschafe/-ziegen | 97,56 Euro/RGVE |
Auszahlungsdetails ÖPUL
Die im MFA 2023 beantragten Zwischenfruchtvarianten der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" und die im Rahmen der Maßnahmen UBB und BIO beantragten punktförmigen Landschaftselemente wurden bei der Dezemberauszahlung nicht berücksichtigt und werden im Zuge der zweiten Teilzahlung Ende Juni 2024 zu 100% ausbezahlt.
Die Prämiensätze für Maßnahmen und Zuschläge im ÖPUL werden in den Mitteilungen nicht angeführt, können aber den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern entnommen werden.
Die sogenannten Öko-Regelungen, dazu gehören die Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau", "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün", "Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen" sowie "Tierwohl - Weide", haben variable Prämiensätze. Die Höhe der Beträge hängt von den insgesamt beantragten förderfähigen Flächen bzw. Tieren ab. Für die Dezemberauszahlung wurde vorerst mit dem garantierten Mindestbetrag gerechnet.
Die Prämiensätze für Maßnahmen und Zuschläge im ÖPUL werden in den Mitteilungen nicht angeführt, können aber den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern entnommen werden.
Die sogenannten Öko-Regelungen, dazu gehören die Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau", "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün", "Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen" sowie "Tierwohl - Weide", haben variable Prämiensätze. Die Höhe der Beträge hängt von den insgesamt beantragten förderfähigen Flächen bzw. Tieren ab. Für die Dezemberauszahlung wurde vorerst mit dem garantierten Mindestbetrag gerechnet.
Überprüfung der Auszahlungen
Es wird dringend empfohlen, sich für die Durchsicht der Bescheide und Mitteilungen Zeit zu nehmen und die ausbezahlten Beträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
Insbesondere ist auf folgende Hinweise und Sachverhalte zu achten:
Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden und liegen berechtigte Einwände zu den Berechnungen vor, können Beschwerden und Einsprüche innerhalb der geltenden Fristen ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides - vorzugsweise mittels Online-Eingabe im eAMA - an die AMA übermittelt werden.
Wesentlich ist, dass die Frist für allfällige Beschwerden oder Einsprüche mit der Zustellung zu laufen beginnt.
Lesen Sie unbedingt die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem DIZA-Bescheid, da es ab Zustellung zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann.
Auch bei ÖPUL- und AZ-Mitteilungen sind die Einsprüche grundsätzlich nur innerhalb von vier Wochen möglich. Hier besteht jedoch noch bei der zweiten Teilzahlung Ende Juni 2024 die Möglichkeit, die Mitteilung zu beeinspruchen.
Für telefonische Fragen zur Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Nummer 050 3151 99 an. Hilfestellung geben auch die LK-Außenstellen und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft.
Insbesondere ist auf folgende Hinweise und Sachverhalte zu achten:
- abgelehnte Anträge
- Abweichungen zwischen beantragten und ermittelten Flächen bzw. Tieren
- Nicht-Auszahlungen, Kürzungen und Sanktionen aufgrund von Verwaltungs- oder Vor-Ort-Kontrollen
- Abzüge wegen Konditionalitäts-Verstößen
Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden und liegen berechtigte Einwände zu den Berechnungen vor, können Beschwerden und Einsprüche innerhalb der geltenden Fristen ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides - vorzugsweise mittels Online-Eingabe im eAMA - an die AMA übermittelt werden.
Wesentlich ist, dass die Frist für allfällige Beschwerden oder Einsprüche mit der Zustellung zu laufen beginnt.
Lesen Sie unbedingt die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem DIZA-Bescheid, da es ab Zustellung zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann.
Auch bei ÖPUL- und AZ-Mitteilungen sind die Einsprüche grundsätzlich nur innerhalb von vier Wochen möglich. Hier besteht jedoch noch bei der zweiten Teilzahlung Ende Juni 2024 die Möglichkeit, die Mitteilung zu beeinspruchen.
Für telefonische Fragen zur Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Nummer 050 3151 99 an. Hilfestellung geben auch die LK-Außenstellen und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft.
ÖPUL-Beantragung
Wenn für eine für das Antragsjahr 2023 fristgerecht beantragte ÖPUL-Maßnahme die Verpflichtung nicht zustande gekommen ist, weil die Zugangsvoraussetzungen oder die Mindestteilnahmebedingungen nicht erfüllt wurden, dann ist dies aus der ÖPUL-Mitteilung ersichtlich.
Sofern es realistisch ist, dass im Antragsjahr 2024 die Zugangsvoraussetzungen und Mindestteilnahmebedingungen erfüllt werden, haben betroffene Betriebe die Möglichkeit, diese ÖPU-Maßnahme binnen 14 Tagen ab Erhalt der Auszahlungsmitteilung im MFA 2024 neu zu beantragen. Da die Frist für die ÖPUL-Maßnahmenanmeldung eigentlich am 31. Dezember 2023 endete, ist zusätzlich zur nachgereichten Maßnahmenanmeldung 2024 ein gesondertes Ersuchen um Anerkennung über den eAMA-Reiter "Eingaben" -> "andere Eingaben" -> "Nachricht allgemein" an die ÖPUL-Abteilung der AMA zur richten.
Sofern es realistisch ist, dass im Antragsjahr 2024 die Zugangsvoraussetzungen und Mindestteilnahmebedingungen erfüllt werden, haben betroffene Betriebe die Möglichkeit, diese ÖPU-Maßnahme binnen 14 Tagen ab Erhalt der Auszahlungsmitteilung im MFA 2024 neu zu beantragen. Da die Frist für die ÖPUL-Maßnahmenanmeldung eigentlich am 31. Dezember 2023 endete, ist zusätzlich zur nachgereichten Maßnahmenanmeldung 2024 ein gesondertes Ersuchen um Anerkennung über den eAMA-Reiter "Eingaben" -> "andere Eingaben" -> "Nachricht allgemein" an die ÖPUL-Abteilung der AMA zur richten.